Alle Events von Enduro One sind lizenzfrei und für jeden Fahrer geeignet. Folgende Klassen sind 2016 ausgeschrieben:
E1 Pro * |
Du hast große Rennerfahrung und auf dem Mountainbike einiges drauf? In der Klasse E1 Pro hast Du die Chance, Dich mit anderen Profis zu messen und hohe Geldpreise abzuräumen. |
E1 Sport | E1 Sport ist die Hauptklasse exklusiv für Serienstarter. Hier geht es vor allem um sportlichen Fahrspaß. |
E1 Senior |
Du bist 1986 oder davor geboren? Dann kannst Du Dich als Serienstarter für die Klasse E1 Senior einschreiben. |
E1 Super Senior * | Alle Mountainbiker ab Jahrgang 1970 können als Super Senior starten. Auch offen für Gäste! |
E1 Woman * |
In der Klasse E1 Woman sind die Mädels unter sich und kämpfen um so hohe Preisgelder wie die Pros. |
E1 Beginner |
Für Serienstarter mit keiner oder nur geringer Wettbewerbserfahrung gibt es die neue Klasse der Beginner. Diese Klasse ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen vorbehalten und der ideale Start Deiner Enduro-Karriere. |
E1 E-Bike* | Du stehst auf Fahrspaß mit dem E-Mountainbike (Pedelec)? Einzigartig im MTB-Enduro laden wir Starter(innen) mit Pedelecs in die eigene Klasse E1 E-Bike ein (vgl. technische Voraussetzungen in der Ausschreibung). Gäste sind willkommen! |
E1 Guest * |
Für alle Fahrer- und Fahrerinnen, die nicht in den anderen für Gäste freigegebenen Klassen starten können oder wollen, gibt es weiterhin die "Gästeklasse" E1 Guest. |
* Offen für Gaststarter solange ausreichend Startplätze verfügbar
Durch die Klasseneinteilung hat jeder einzelne Teilnehmer die Chance, sich in einem fairen Wettbewerb zu messen und Meister seiner Klasse zu werden. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Egal, wie lange Du schon mit dem Mountainbike unterwegs bist, wie gut Deine technischen und konditionellen Fähigkeiten sind und welche Ziele Du anstrebst – bei Enduro One ist Rennspaß garantiert. Die einzige Bedingung: Ein Mindestalter von 16 Jahren.
Serienstarter wählen ihre Klasse für die Saison bei der Einschreibung aus. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Auf- und Abstiegspflicht selbst verantwortlich. Die Regelung sichert die Konkurrenzfähigkeit und Fairness in den Klassen. Bei fristgerechter Nennung (bis zwei Wochen vor dem Event) gilt für die Serienstarter eine Startplatzgarantie.
Nicht eingeschriebene Fahrer können - solange ausreichend Startplätze frei sind - zwischen den für Gaststarter freigegebenen Klassen wählen (gekennzeichnet mit *) und in der Tageswertung mitfahren. Punkte für die Serienwertung gibt´s natürlich nur für die eingeschriebenen Teilnehmer. Für die Gaststarter erfolgt die Auswahl der Klasse bei der Nennung.
1. Grundlagen
Die Enduro One Serie 2016 besteht aus von der OAI e.V. international ausgeschriebenen, lizenzfreien Mountainbike-Veranstaltungen für Fahrer von Mountainbikes freier Wahl. Die einzelnen Veranstaltungen werden jeweils mit mehreren Wertungsprüfungen (Stages) durchgeführt. Das Profil der Veranstaltungen spiegelt die Idee des Mountainbikens in seinen Grundzügen wieder.
2. Veranstaltungen
Orte und Termine der Enduro One Serie 2016 werden unter www.enduro-one.com veröffentlicht (Änderungen vorbehalten). Die einzelnen Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Sie sind dabei finanziell, juristisch und sportlich unabhängig.
3. Serieneinschreibung
Neben der Möglichkeit, bei einzelnen Rennen der Enduro One Serie 2016 als Gast zu starten, bietet die Serie die Möglichkeit der Serieneinschreibung. Damit sind viele Vorteile verbunden: So haben eingeschriebene Fahrer bei allen Einzelrennen der Serie einen garantierten Startplatz (fristgerechte Nennung nötig), während Gaststarter nur starten können, sofern es noch freie Startplätze gibt. Für eingeschriebene Fahrer gilt außerdem ein reduziertes Nenngeld pro Veranstaltung. Grundsätzlich werden nur eingeschriebene Fahrer in der Serienwertung berücksichtigt.
Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Serienstarter vergeben.
Gebühren der einmaligen Einschreibung in die Serie 2016:
Die Vorteile der Serieneinschreibung:
Die Einschreibung ist nur online möglich unter www.enduro-one.com. Sollte die Enduro One Serie 2016 nicht stattfinden, erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zurück (= Geld-zurück-Garantie)!
4. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld
Unabhängig von der Serieneinschreibung sind grundsätzlich jeweils separate Nennungen zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage (www.enduro-one.com) möglich. Eingeschriebene Serienstarter haben einen garantierten Startplatz bis zum Nennungsschluss. Der Öffnung der Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen für Serienstarter und nicht eingeschriebene Starter (Gaststarter) wird rechtzeitig auf der Website www.enduro-one.com bekannt gegeben. Während die Serienstarter ihre Nennmöglichkeit bis zum Nennungsschluss gesichert haben, behält sich die OAI e.V. vor, einzelne Klassen für nicht eingeschriebene Fahrer bereits vorzeitig zu schließen. Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges des Nenngeldes bei der OAI e.V.. Bitte Banktransferzeiten beachten!
Alle eingeschriebenen Fahrer, die bis dahin für das jeweilige Event genannt haben und deren Nenngeld eingegangen ist, sind startberechtigt. Je nach Teilnehmeranzahl kann die Onlinenennung auch nach Nennungsschluss weiter geöffnet bleiben. Hierbei fällt aufgrund des erhöhten Aufwands eine Nachnennungsgebühr von 5 € an. Startberechtigungen können auch noch am Veranstaltungstag vor Ort erteilt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies bekannt gegeben.
Nenngeld für jede einzelne Veranstaltung bei fristgerechter Nennung:
Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang bei der OAI e.V. weniger als 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag) beträgt 5 €. Anfallende Gebühren für den Zahlungsverkehr (Einschreibe- und Nennungsgebühren) trägt in jedem Fall der Teilnehmer.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab einem Alter von 16 Jahren. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine erfolgreiche Einschreibung und Nennung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung und muss bei der Abholung der Startunterlagen vor Ort abgegeben werden.
Eine Rückerstattung des Organisationsbeitrages ist bei einer Absage seitens des Teilnehmers nicht möglich, sofern keine Startplatz-Versicherung (siehe 5.) abgeschlossen ist. Die Nennung ist nicht übertragbar. Gibt ein Teilnehmer seine Startunterlagen an einen Dritten weiter, folgt die Disqualifikation bzw. Streichung aus der Serie. Außerdem ist der Dritte im Falle eines Unfalls in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Muss eine einzelne Veranstaltung im Vorfeld vom Veranstalter abgesagt werden, werden bereits bezahlte Organisationsbeiträge bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promoter kann der Teilnehmer nicht geltend machen.
Achtung: Die Starterlisten zu den einzelnen Veranstaltungen unter www.enduro-one.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt.
5. Startplatz-Versicherung
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes. Dies gilt insbesondere bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt. Bei der Nennung zu den Einzelveranstaltung hat der Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, die Rückerstattung des Nenngeldes gegen 5 € zu versichern. Damit wird bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft die Startgebühr zu 100% erstattet. Bei Eintreten eines solchen Falles ist es allerdings notwendig, eine offizielle Bestätigung (ärztliches Attest) bis zum Start bei der OAI e.V. einzureichen.
6. Klasseneinteilung der Enduro One 2016
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz gestartet werden.
Ein Klassenwechsel während des Jahres ist nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Wertungspunkte verfallen, können also nicht in der neuen Klasse gewertet werden. Gehen in einer Klasse zu wenig Einschreibungen ein, behält sich die OAI e.V. vor, Klassen zusammenzufassen. Ebenso behält sich die OAI e.V. vor, Fahrer auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse wiederherstellt.
7. Aufstiegspflicht / Abstiegsmöglichkeit
Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, Fahrer vor, während oder nach der Saison in andere Klassen auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse damit wiedergeherstellt wird.
Die Auf- und Abstiegsregelung führt zu konkurrenzgerechten und fairen Klassen und soll damit den breitensportlichen Grundgedanken der Serie stärken.
8. Punktevergabe bei der Enduro One Serie
Die Punktevergabe bei den Einzelveranstaltungen erfolgt in allen Klassen nach folgendem Modus:
Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte |
1 |
30 | 7 | 17 | 13 | 11 | 19 | 5 |
2 | 25 | 8 | 16 | 14 | 10 | 20 | 4 |
3 | 22 | 9 | 15 | 15 | 9 | 21 | 3 |
4 | 20 | 10 | 14 | 16 | 8 | 22 | 2 |
5 | 19 | 11 | 13 | 17 | 7 | 23 | 1 |
6 | 18 | 12 | 12 | 18 | 6 |
Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. Gaststarter werden bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte nicht berücksichtigt.
Bei Kürzung oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird diese nur dann in der Serienwertung gewertet, wenn mindestens 50 % der vorgesehenen Stages gefahren wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Rennen oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) nicht möglich ist.
Bei Abbruch einer Veranstaltung müssen sich alle Fahrer im Eventbereich/Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob und wie das Rennen neu gestartet wird und welche Stages zu fahren sind.
Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die alle zu fahrenden Stages absolviert haben (ausgenommen hiervon ist der Prolog; siehe 9.).
Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen (ein Streichergebnis). Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig.
Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so zählt dieser Lauf nicht als Streichergebnis.
Bei Punktegleichstand von Fahrern in der Serienwertung entscheidet das beste Einzelergebnis, bei weiterem Gleichstand das zweitbeste usw. Herrscht dennoch Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Rennens, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.
9. Prolog
Bei jeder Veranstaltung wird am Vortag des Hauptrennens ein Prolog gefahren. Die Prologzeit fließt nicht in die Gesamtwertung der Veranstaltung mit ein, sondern ist Grundlage für die Startaufstellung des Rennens (Schnellster im Prolog = 1. Starter des Rennens usw.). Sollte ein Fahrer beim Prolog nicht teilnehmen, kann er am nächsten Tag trotzdem starten, wird dann aber in die letzte Startgruppe einsortiert. Ein unerlaubtes Training der Prologstrecke ist untersagt.
10. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Enduro One Website www.enduro-one.com.
Im Anschluss an jede Veranstaltung findet die Ehrung der Tagessieger statt. Die Sieger der Gesamtwertung der Enduro One Serie werden im Anschluss der letzten Veranstaltung geehrt. Die Zeitpläne der Siegerehrungen werden auf der Website von Enduro One (www.enduro-one.com) bekannt gegeben.
Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der jeweiligen Siegerehrung ausgegeben. Eine Nachsendung oder Übergabe an einen Stellvertreter erfolgt nicht!
11. Startnummern
Die Verwendung der ausgegebenen Startnummer ist Pflicht. Diese muss vorne am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie darf nicht in Form und Größe verändert werden. Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
12. Technische Bestimmungen und E-Bikes
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich und bestätigen dies automatisch mit der Abgabe der Nennung zu den jeweiligen Rennen. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Eine Veranstaltung ist mit einem Mountainbike zu fahren. Ein Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht zulässig. Die Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
Für die E-Bike-Klasse gelten zudem weitere Bestimmungen. So dürfen für die Enduro One ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt genutzt werden. Sie dürfen das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Start- oder Einschreibegebühren besteht ausdrücklich nicht.
13. Schutzausrüstung
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., während der Wertungsprüfungen das Tragen eines Integralhelms (Fullface-Helm) sowie von Rücken-, Knie- und Ellbogenprotektoren. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.
14. Einsprachen
Einsprachen gegen das Tagesergebnis, Disqualifikationen oder Zeitstrafen sowie das Anzeigen von Regelverstößen sind schriftlich innerhalb von 60 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse an die Rennleitung zu richten. Die Protestgebühr beträgt 50 €. Sollte dem Protest stattgegeben werden, wird die Gebühr erstattet.
15. Strecken
Die Strecken sind mit Pfeilen und Absperrband markiert. Sie werden erst am Tag des Prologs bekannt gegeben.Ein Training am Vortrag des Rennens ist mit dem Mountainbike nur auf den freigegebenen Strecken und nur zu den ausgeschriebenen Zeiten erlaubt.. Die anderen Streckenteile können ausschließlich zu Fuß besichtigt werden. Unerlaubtes Training wird mit Disqualifikation bestraft.
Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz oder Defekt), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.
Ein Verstoß oder jegliche andere versuchte Vorteilnahme führt zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie. Es ist Aufgabe des betreuenden Personals des Veranstalters, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und ggf. Sanktionen zu verhängen.
Auf den Transferetappen außerhalb der Wertungsprüfungen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer und haben sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten.
16. Start- und Rennablauf
Der Start erfolgt nach dem Ergebnis des Prologs. Die Reihenfolge sowie die Startzeiten werden rechtzeitig vor dem ersten Start bekannt gegeben. Versäumt ein Teilnehmer seinen Start, kann er eine Zeitstrafe erhalten. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf feste Startabstände vorzugeben. Andernfalls sind die Fahrer selbst für einen ausreichenden Abstand zueinander verantwortlich.
Für die Gesamtstrecke (Wertungsprüfungen + Transferetappen) gilt ein großzügiges Zeitlimit, innerhalb dessen die Starter das Ziel erreichen müssen, um gewertet zu werden. Eine Überschreitung der erlaubten Transferzeit wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Alle Zeitlimits werden spätestens bei Bekanntgabe der Strecke kommuniziert.
17. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt über ein Transpondersystem. Jeder Teilnehmer trägt einen Transponder mit sich, auf dem jeweils zu Beginn und am Ende einer Wertungsprüfung ein Zeitsignal geschrieben wird.
Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe gegen Entrichtung des Pfandes ausgegeben und ist sichtbar am Lenker zu befestigen.
Im Ziel wird der Transponder direkt gegen Pfandrückgabe zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird der Teilnehmer nicht gewertet und das Pfand wird einbehalten.
18. Tageswertung
Die Gesamtzeit ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Wertungsprüfungen (ohne Prolog). Die Transferetappen werden dabei nicht berücksichtigt, alle Strafzeiten addiert. Nur Teilnehmer, die sämtliche Wertungsprüfungen vollständig, ohne fremde Hilfe und innerhalb des Zeitlimits absolviert haben, kommen in die Tageswertung.
Fahrer, die durch unsportliches Verhalten oder grobe Regelverstöße aufgefallen sind, können durch die Rennleitung aus der Wertung und dem Rennen genommen werden. Die Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt beim Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.
19. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärms, offenem Feuers usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.
20. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.
21. Sicherheitshinweise
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt.
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus.
In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.
22. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung ist ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
23. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der Enduro One Serie gilt deutsches Recht.
Weißenburg, Oktober 2015
OAI e.V.
Die Ausschreibung der Enduro One Serie 2016 steht auch zum Download als PDF bereit.
1. Grundlagen
Die Enduro One sind von der OAI e.V. international ausgeschriebene, lizenzfreie Mountainbike-Veranstaltungen für Fahrer von Mountainbikes freier Wahl. Die einzelnen Veranstaltungen werden jeweils mit mehreren Wertungsprüfungen (Stages) durchgeführt. Das Profil der Veranstaltungen spiegelt die Idee des Mountainbikens in seinen Grundzügen wider.
2. Veranstaltungen
Orte und Termine der Enduro One Veranstaltungen werden unter www.enduro-one.com veröffentlicht (Änderungen vorbehalten). Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Sie sind dabei finanziell, juristisch und sportlich unabhängig.
3. Serieneinschreibung
Neben der Möglichkeit, bei einzelnen Rennen der Enduro One Serie als Gast zu starten (s.u. Gästeklasse), bietet die Serie die Möglichkeit der Serieneinschreibung. Damit sind viele Vorteile verbunden: So haben eingeschriebene Fahrer bei allen Einzelrennen der Serie einen garantierten Startplatz (fristgerechte Anmeldung nötig), während Gaststarter nur starten können, sofern es noch freie Startplätze gibt. Für eingeschriebene Fahrer gilt außerdem ein reduzierter Organisationsbeitrag. Grundsätzlich werden nur eingeschriebene Fahrer in der Serienwertung berücksichtigt. Weitere Vorteile s.u. und unter „Siegerehrung/Preise“.
Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Meisterschaftspunkte werden erst ab dem Tag der gültigen Einschreibung (Zahlungseingang) vergeben.
Gebühren der einmaligen Einschreibung in die Serie:
• Volljährige 50 €
• Minderjährige 40 €
Die Vorteile der Serieneinschreibung:
• Serienwertung mit der Chance auf hohe Preisgelder je Klasse (insgesamt 4.900 €)
• Ein Streichergebnis (= eine Rennwertung oder Nichtteilnahme) für die Serienwertung
• Garantierter Startplatz für alle Rennen der Serie (Meldevorrecht)
• Vereinfachtes Handling und Meldewesen zu den einzelnen Rennen
• Verschiedene leistungsgerechte Wertungsklassen
• Vergünstigte Startgebühr bei den einzelnen Rennen (15.- € günstiger je Rennen)
• Chance auf den Breitensportpreis am Ende der Saison (Anwesenheit bei Serienfinale vorausgesetzt; entspricht 750.- € oder Reise in diesem Wert)
Die Einschreibung ist nur online möglich unter www.enduro-one.com. Sollte die Enduro One Serie nicht stattfinden, erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zurück (=Geld-zurück-Garantie)!
4. Anmeldungen, Meldeschluss und Organisationsbeitrag
Unabhängig von der Einschreibung zur Serienwertung sind grundsätzlich jeweils separate Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage (www.enduro-one.com) möglich. Serienstarter können bis 4 Wochen (Freitag) vor dem jeweiligen Event exklusiv melden. Daran anschließend öffnet sich die Meldung auch für Starter der Gästeklasse bis zwei Wochen vor dem Event (Samstag). In den letzten beiden Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung sind dann nur noch Nachmeldungen möglich. Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges des Organisationsbeitrags (Startgeld) bei der OAI e.V.. Bitte Banktransferzeiten beachten!
Alle eingeschriebenen Fahrer, die sich bis dahin angemeldet haben und deren Organisationsbeitrag eingegangen ist, sind startberechtigt. Startberechtigungen können grundsätzlich auch noch am Veranstaltungstag vor Ort erteilt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachmeldungen mehr akzeptiert werden, so wird dies auf der Homepage bekannt gegeben.
Organisationsbeitrag (Startgebühr) für jede einzelne Veranstaltungen bei fristgerechter Anmeldung:
• Eingeschriebene Fahrer (volljährig) 35 €
• Eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 25 €
• Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, volljährig) 50 €
• Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, minderjährig) 40 €
Die Nachmeldegebühr (Zahlungseingang bei der OAI e.V. weniger als 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag) beträgt 10 €. Anfallende Gebühren für den Zahlungsverkehr (Start- und Einschreibegebühren) trägt in jedem Fall der Teilnehmer.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab einem Alter von 16 Jahren. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine erfolgreiche Einschreibung und Anmeldung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung und muss bis zum Meldeschluss der (ersten) Veranstaltung per Post bei der OAI e.V. eingegangen sein.
Eine Rückerstattung des Organisationsbeitrages ist bei einer Absage seitens des Teilnehmers nicht möglich. Die einzige Ausnahme ist die Startplatz-Versicherung (siehe 5.). Die Anmeldung ist nicht übertragbar. Gibt ein Teilnehmer seine Startunterlagen an einen Dritten weiter, folgt die Disqualifikation bzw. Streichung aus der Serie. Außerdem ist der Dritte im Falle eines Unfalls in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Muss eine einzelne Veranstaltung im Vorfeld vom Veranstalter abgesagt werden, werden bereits bezahlte Organisationsbeiträge bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promoter kann der Teilnehmer nicht geltend machen.
Achtung: Die Starterlisten zu den einzelnen Veranstaltungen unter www.enduro-one.com gelten als Anmeldebestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt.
5. Startplatz-Versicherung
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages (Startgebühr). Dies gilt insbesondere bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt. Bei der Anmeldung zu den Einzelveranstaltung hat der Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, die Startgebühr gegen 5 € zu versichern. Damit wird bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft die Startgebühr zu 100% erstattet. Bei Eintreten eines solchen Falles ist es allerdings notwendig, eine offizielle Bestätigung (ärztliches Attest) bis zum Start bei der OAI e.V. einzureichen.
6. Klasseneinteilung der Enduro One
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
Für die Klasseneinteilung ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz gestartet werden.
Ein Klassenwechsel während des Jahres ist nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Wertungspunkte verfallen, können also nicht in der neuen Klasse gewertet werden. Gehen in einer Klasse zu wenig Einschreibungen ein, behält es sich die OAI e.V. vor, Klassen zusammenzufassen. Ebenso behält sich die OAI e.V. vor, Fahrer auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse wiederherstellt.
7. Aufstiegspflicht / Abstiegsmöglichkeit
Die Ausschreibung der Enduro One Serie 2016 (Veröffentlichung im Herbst/Winter 2015) enthält die Aufstiegspflicht für alle Klassen des Serienjahres 2015 (Serienstarter). Sie definiert, welche Starter für das folgende Jahr in eine stärke Klasse wechseln müssen. Ebenso behält sich die OAI e.V. vor, Fahrer vor, während oder nach der Saison auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse wiederherstellt. Die Auf- und Abstiegspflicht führt zu konkurrenzgerechteren und faireren Klassen und soll damit den breitensportlichen Grundgedanken der Serie stärken.
8. Punktevergabe bei der Enduro One Serie
Die Punktevergabe bei den Einzelveranstaltungen erfolgt in allen Klassen nach folgendem Modus:
Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | |||
1 | 30 | 7 | 17 | 13 | 11 | 19 | 5 | |||
2 | 25 | 8 | 16 | 14 | 10 | 20 | 4 | |||
3 | 22 | 9 | 15 | 15 | 9 | 21 | 3 | |||
4 | 20 | 10 | 14 | 16 | 8 | 22 | 2 | |||
5 | 19 | 11 | 13 | 17 | 7 | 23 | 1 | |||
6 | 18 | 12 | 12 | 18 | 6 |
Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. Gaststarter werden bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte nicht berücksichtigt.
Bei Kürzung oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird diese nur dann in der Serienwertung gewertet, wenn mindestens 50% der vorgesehenen Stages gefahren wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) nicht möglich ist.
Bei Abbruch einer Veranstaltung müssen sich alle Fahrer im Eventbereich/Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob und wie der Lauf neu gestartet wird und welche Stages zu fahren sind.
Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die alle zu fahrenden Stages absolviert haben (ausgenommen hiervon ist der Prolog vom Vortag; siehe 9.).
Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen (ein Streichergebnis). Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig.
Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so zählt dieser Lauf nicht als Streichergebnis.
Bei Punktegleichstand von Fahrern in der Serienwertung entscheidet das beste Einzelergebnis, bei weiterem Gleichstand das zweitbeste usw. Herrscht dennoch Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Rennens, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.
9. Prolog
Bei jeder Veranstaltung wird am Vortag des Hauptrennens ein Prolog gefahren. Die Prologzeit fließt in die Gesamtwertung der Veranstaltung mit ein. Sollte ein Fahrer beim Prolog nicht teilnehmen, kann er am nächsten Tag trotzdem starten. Ihm wird dann die doppelte Zeit des Prologsiegers auf seine Gesamtzeit addiert. Ein unerlaubtes Training der Prologstrecke ist untersagt.
10. Siegerehrung / Preise
Im Anschluss an jede Veranstaltung findet die Ehrung der Tagessieger statt. Die Sieger der Gesamtwertung der Enduro One Serie werden nach dem letzten Rennen geehrt. Die Zeitpläne der Siegerehrungen werden auf der Website von Enduro One (www.enduro-one.com) bekannt gegeben.
Preise Einzelveranstaltungen:
Platz 1 | Platz 2 | Platz 3 | Platz 4-8 | |
E1Pro | u.a. 100,00 € | u.a. 75,00 € | u.a. 50,00 € | Sachpreis |
E1Lady | u.a. 100,00 € | u.a. 75,00 € | u.a. 50,00 € | Sachpreis |
Andere Klassen | u.a. Pokal | u.a. Pokal | u.a. Pokal | Sachpreis |
Prologschnellster | Pokal | |||
Prologschnellste | Pokal |
Preise Enduro One Serie:
Platz 1 | Platz 2 | Platz 3 | |
E1Pro | 250,00 € | 150,00 € | 100,00 € |
E1Lady | 250,00 € | 150,00 € | 100,00 € |
Andere Klassen | 150,00 € | 100,00 € | 50,00 € |
Breitensportpreis | 750,00 € oder Reise im Wert von mind. 750,00 € |
Der Breitensportpreis wird unter allen Serienstartern verlost. Zum Gewinn muss der/die Serienstarter(in) zum Finallauf (letztes E1-Event der Saison) am Start und bei der Verlosung vor Ort sein.
2015 schüttet Enduro One folgende Preisgelder insgesamt aus: 4.900,00 €
Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der jeweiligen Siegerehrung ausgegeben. Eine Nachsendung oder Übergabe an einen Stellvertreter erfolgt nicht!
11. Startnummern
Die Verwendung der ausgegebenen Startnummer ist Pflicht. Diese muss vorne am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie darf nicht in Form und Größe verändert werden. Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
12. Technische Bestimmungen und E-Bikes
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Die gesamte Veranstaltung ist mit demselben Mountainbike zu fahren. Die Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
Für die E-Bike-Klasse gelten zudem weitere Bestimmungen. So dürfen für die Enduro One ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt genutzt werden. Sie dürfen das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Start- oder Einschreibegebühren besteht ausdrücklich nicht.
13. Schutzausrüstung
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., während der Wertungsprüfungen das Tragen eines Integralhelms (Fullface-Helm) sowie von Rücken-, Knie und Ellbogenprotektoren. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.
14. Einsprachen
Einsprachen gegen das Tagesergebnis, Disqualifikationen oder Zeitstrafen sowie das Anzeigen von Regelverstößen sind schriftlich innerhalb von 60 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse an die Rennleitung zu richten. Die Protestgebühr beträgt 50 €. Sollte dem Protest stattgegeben werden, wird die Gebühr erstattet.
15. Strecken
Die Strecken sind mit Pfeilen und Absperrband markiert. Sie werden erst am Tag des Prologs bekannt gegeben. Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz oder Defekt), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.
Das Training der Stages oder des Prologs ist außerhalb der ausgeschriebenen Zeiten verboten. Ein unerlaubtes Training der Strecken kann mit der Disqualifikation bestraft werden.
Ein Verstoß oder jegliche andere versuchte Vorteilnahme führt zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie. Es ist Aufgabe des betreuenden Personals des Veranstalters, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und ggf. Sanktionen zu verhängen.
Auf den Transferetappen außerhalb der Wertungsprüfungen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer und haben sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten.
16. Start- und Rennablauf
Der Start erfolgt in vom Veranstalter festgelegter Reihenfolge. Die Reihenfolge sowie die Startzeiten werden rechtzeitig vor dem ersten Start bekannt gegeben. Versäumt ein Teilnehmer seinen Start, kann er eine Zeitstrafe erhalten. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf feste Startabstände vorzugeben. Andernfalls sind die Fahrer selbst für einen ausreichenden Abstand zueinander verantwortlich.
Für die Gesamtstrecke (Wertungsprüfungen + Transferetappen) gilt ein großzügiges Zeitlimit, innerhalb dessen die Starter das Ziel erreichen müssen, um gewertet zu werden. Eine Überschreitung der erlaubten Transferzeit wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Alle Zeitlimits werden spätestens bei Bekanntgabe der Strecke kommuniziert.
17. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt über ein Transpondersystem. Jeder Teilnehmer trägt einen Transponder mit sich, auf dem jeweils zu Beginn und am Ende einer Wertungsprüfung ein Zeitsignal geschrieben wird.
Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe gegen Entrichtung des Pfandes ausgegeben und ist sichtbar am Lenker zu befestigen.
Im Ziel wird der Transponder direkt gegen Pfandrückgabe zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird der Teilnehmer nicht gewertet und das Pfand wird einbehalten.
18. Tageswertung
Die Gesamtzeit ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Wertungsprüfungen. Die Transferetappen werden dabei nicht berücksichtigt, alle Strafzeiten addiert. Nur Teilnehmer, die sämtliche Wertungsprüfungen vollständig, ohne fremde Hilfe und innerhalb des Zeitlimits absolviert haben, kommen in die Tageswertung.
Fahrer, die durch unsportliches Verhalten oder grobe Regelverstöße aufgefallen sind, können durch die Rennleitung aus der Wertung und dem Rennen genommen werden. Die Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt beim Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.
19. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärms, offenem Feuers usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.
20. Datenschutz
Die Teilnehmer an Enduro One Veranstaltungen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass sie regelmäßig über besondere Angebote für Enduro One Teilnehmer informiert werden und ihre Daten zu diesem Zwecke weitergegeben werden.
Jeder Teilnehmer willigt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial von den Veranstaltungen veröffentlicht und auch zu medialen Zwecken weitergereicht sowie für Zwecke der Eigenwerbung der Enduro One verwendet werden kann, auch soweit er selbst abgebildet ist.
21. Sicherheitshinweise
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherung und -Unfallversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt. In der Regel decken private Unfallversicherungen dieses Risiko ab. Dies gilt es, individuell zu prüfen.* (*Ergänzung 15.6.2015)
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus.
In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.
22. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung ist ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
23. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Anmeldung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Anmeldeformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der Enduro One Serie gilt deutsches Recht.
Weißenburg, Juni 2015
OAI e.V.
Alle Events von Enduro One sind lizenzfrei und für jeden Fahrer geeignet. Als Serienstarter kannst Du die für Dich passende Wertungsklasse selbst auswählen. Dabei geht es ganz einfach um einen spannenden und gleichzeitig fairen Wettbewerb. Folgende Klassen sind ausgeschrieben:
E1 Pro | Du hast große Rennerfahrung und auf dem Mountainbike einiges drauf? In der Klasse E1 Pro hast Du die Chance, Dich mit anderen Profis zu messen und hohe Geldpreise abzuräumen. Den Sieger erwarten z.B. für die Serie 250 Euro und zusätzlich 100 Euro für jeden Tagessieg. |
E1 Sport | E1 Sport ist die Hauptklasse für alle Serienstarter der Geburtsjahre 1999 bis 1981. Hier geht es vor allem um sportlichen Fahrspaß. Dabei sein ist alles! |
E1 Master | Du bist 1980 oder davor geboren? Dann kannst Du Dich als E1 Master registrieren und es den „Jungspunden“ gemeinsam mit den Kollegen Deiner Klasse zeigen. |
E1 Lady | In der Klasse E1 Lady sind die Mädels unter sich und kämpfen um genau so hohe Preisgelder wie die Pros. Wo sonst gibt es diese Chance? |
E1 E-Bike | Du stehst auf Fahrspaß mit dem E-Mountainbike (Pedelec)? Einzigartig im MTB-Enduro laden wir Starter(innen) mit Pedelecs in die eigene Klasse E1 E-Bike ein (vgl. technische Voraussetzungen in der Ausschreibung). |
E1 Guest | Du willst nur an einem Termin oder einzelnen Events teilnehmen? Sofern freie Startplätze verfügbar sind, kannst Du in der Gästeklasse E1 Guest ohne die exklusiven Serienvorteile starten. |
Deine Klasse ist nicht nur ausschlaggebend für die Wertungen, sondern beispielsweise auch für die Startreihenfolge am Sonntag. Durch die Einteilung hat jeder einzelne Teilnehmer die Chance, sich in einem fairen Wettbewerb zu messen und in seiner Klasse auf dem Podium zu stehen. Eine Lizenz ist dazu nicht erforderlich. Egal, wie lange Du schon mit dem Mountainbike unterwegs bist, wie gut Deine technischen und konditionellen Fähigkeiten sind und welche Ziele Du anstrebst – bei Enduro One bist Du herzlich eingeladen. Die einzige Bedingung: Ein Mindestalter von 16 Jahren.
Bei der Serieneinschreibung wählst Du Deine Klasse für die Saison 2015 aus. Ab der kommenden Saison sichert die Auf- und Abstiegsregelung die Konkurrenzfähigkeit und Fairness in den Klassen. Nicht eingeschriebene Fahrer können bei Einzelrennen in der Gästeklasse teilnehmen. Sie starten ohne die exklusiven Serienvorteile am Ende des Feldes.