HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG
Mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung zu Enduro One akzeptiere ich den Haftungsausschluss.
Mir ist ausdrücklich bewusst, dass auf allen Strecken die StVO gilt und den Anweisungen der Polizei, des Streckenpersonals und der Feuerwehr Folge zu leisten ist. Mit Absendung des Formulars zur Einschreibung bzw. Nennung versichere ich, dass ich die Haftungsausschlusserklärung gelesen und verstanden habe und mein Einverständnis mit dieser hiermit rechtsverbindlich abgebe. Das Formular habe ich wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Einschreibung bzw. Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
- dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
- den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- der OAI e.V., deren Beauftragten und Helfern
- dem Promoter BABOONS.
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen der Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der Enduro One Serie gilt deutsches Recht.
Gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer der anderen Fahrzeuge
- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder Training (Warm-Up, Prolog, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Absenden der Einschreibung bzw. Nennung an den Promotor BABOONS, den Serienorganisator OAI e.V. oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt.
Die Teilnehmer erklären, dass sie für Enduro One Mountainbike trainiert haben, körperlich gesund sind und der positive Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
Bei Nichtantritt, Ausfall, Abbruch oder Rücktritt der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Startgebühren.
Weißenburg, den 01.09.2021