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Präambel
In der Ausschreibung sind die Rahmenbedingungen für das Wettkampfjahr 2025 festgelegt. Die OAI e.V., Promoter BABOONS und die Veranstalter setzen alles daran, dass die hier aufgezeigten Regularien umgesetzt werden. Die Saison 2020 hat uns allerdings gezeigt, dass nicht vorhersehbare Ereignisse – wie die Corona-Pandemie – einzelne Rennen und sogar eine komplette Sportsaison beeinflussen können. Insofern ist es auch 2025 möglich, dass einzelne Wettbewerbe oder auch die ganze Serie von nötigen Änderungen oder Einschränkungen betroffen sind. OAI e.V., Promoter BABOONS und die Veranstalter werden alles dafür tun, damit wir unseren Sport ausüben können. Falls es nötig sein sollte, sind auch Änderungen im Reglement denkbar, die dann im Sinne des Sports erfolgen und vorher kommuniziert werden.

1. Grundlagen
Die Enduro One Serie 2025 wird von der OAI e.V. international und lizenzfrei ausgeschriebenen. Die Serie besteht aus mehreren lizenzfreien Mountainbike-Veranstaltungen. Jede Veranstaltung besteht aus verschiedenen Wertungsprüfungen (Stages). Das Profil der Veranstaltungen spiegelt die Idee des Mountainbikens in seinen Grundzügen wider.


2. Veranstaltungen

Orte und Termine der Enduro One Serie 2025 werden auf der Internetseite www.enduro-one.com veröffentlicht (Änderungen vorbehalten). Die einzelnen Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Jede einzelne ist finanziell, juristisch und sportlich unabhängig.


3. Serieneinschreibung

Neben der Möglichkeit, bei einzelnen Rennen als Gaststarter teilzunehmen, bietet die Enduro One die Möglichkeit der Einschreibung für die Serie. Damit sind Vorteile für die Teilnehmer verbunden. Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist.
Gebühren der einmaligen Einschreibung in die Serie 2025:

  • Volljährige: 60,00 € (Premium 70,00 €)
  • Minderjährige: 40,00 € (Premium 50,00 €)
  • Eightshot Wild Childs: 30,00 € (Premium 40,00 €)

Alle Vorteile der Serieneinschreibung findest Du unter Vorteile Serienstarter.

Die Einschreibung ist nur online unter www.enduro-one.com möglich. Sollte die Enduro One Serie 2025 nicht stattfinden, erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zurück.


4. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngebühr

Unabhängig von der Serieneinschreibung sind jeweils separate Nennungen zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind ebenfalls unter www.enduro-one.com möglich.

Eingeschriebene Serienstarter haben bei jeder Einzelveranstaltung einen garantierten Startplatz, sofern sie rechtzeitig bis zum offiziellen Nennungsschluss nennen. Die Öffnung der Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen für Serienstarter und nicht eingeschriebene Starter (Gaststarter) wird unter www.enduro-one.com bekannt gegeben. Während Serienstarter die Nennmöglichkeit bis zum Nennungsschluss gesichert haben, behält sich die OAI e.V. vor, einzelne Klassen für nicht eingeschriebene Fahrer bereits vorzeitig zu schließen. Die Nennung ist erst mit Zahlungseingang bei der OAI e.V. bestätigt. Bei Zahlungsmethode Überweisung bitte Banktransferzeiten beachten! Anfallende Gebühren für den Zahlungsverkehr trägt in jedem Fall der Teilnehmer.

Die Starterlisten werden unter www.enduro-one.com veröffentlicht und laufend aktualisiert. Alle auf der Starterliste aufgeführten Teilnehmer sind zum jeweiligen Event startberechtigt. Eine weitere Bestätigung wird nicht versandt.

Nenngebühr für jede einzelne Veranstaltung bei fristgerechter Nennung:

  • Eingeschriebene Fahrer (Serienstarter; volljährig): 40,00 €
  • Eingeschriebene Fahrer (Serienstarter; minderjährig): 30,00 €
  • Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, volljährig): 70,00 €
  • Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, minderjährig): 60,00 €
  • Eingeschriebene Eightshot Wild Childs (Serienstarter; minderjährig): 10,00 €
  • Nicht eingeschriebene Eightshot Wild Childs (Gaststarter; minderjährig): 25,00 €

Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang beim Veranstalter weniger als 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag) beträgt 10,00 €.

Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten:

  • Absage bis Nennungsschluss: 10,00 €
  • Absage nach Nennungsschluss: 20,00 €
  • Absage später als Dienstag, 23.59 Uhr vor dem jeweiligen Rennwochenende: 100% der Nenngebühr.

Absagen werden ausschließlich über das Online-Abmeldeformular der Enduro One akzeptiert.

Achtung: Die Starterlisten unter www.enduro-one.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!

Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters vor dem Beginn der Veranstaltung abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren (Nenngelder) bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen. Als „Absage“ gilt, wenn die Veranstaltung noch nicht aufgebaut ist und das erste Rennen noch nicht begonnen hat.

Wird eine Veranstaltung abgebrochen (höhere Gewalt, Rennunfälle o.ä.), dann kann der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI und dem Promotor geltend machen. Als „Abbruch“ gilt, wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat, der Setup aufgebaut ist und die ersten Fahrer auf der Strecke sind.

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine erfolgreiche Einschreibung und Nennung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung und muss pro Veranstaltung bei Abholung der Startunterlagen abgegeben werden.


5. Ummeldungen
Ummeldungen müssen per Kontaktformular bis zum jeweiligen Nennungsschluss beantragt werden. Danach ist die Ummeldung über dieses Formular möglich, welches vor Ort augefüllt bei der Nachmeldung abgegeben werden muss. Die Nennung eines Serienstarters kann nur auf einen Serienstarter umgemeldet werden, nicht auf einen Gaststarter. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 € plus möglicher Differenzgebühren.


6. Klasseneinteilung
Es sind folgende Klassen ausgeschrieben:

Alle E1 Events sind lizenzfrei und offen für alle Fahrerinnen und Fahrer mit Mountainbike oder E-Mountainbike. Serienstarter wählen ihre Klasse mit der Einschreibung. Für Gaststarter steht nur eine begrenzte Zahl an Wertungsklassen zur Wahl (markiert mit * )

  • E1 Pro *
    Du hast einige Rennerfahrung und auf dem Mountainbike ordentlich was drauf? In der Klasse E1 Pro hast Du die Chance, Dich mit anderen Pros zu messen und als Serienstarter hohe Geldpreise abzuräumen.

  • E1 Sport
    E1 Sport ist die Hauptklasse exklusiv für Serienstarter. Hier geht es vor allem um sportlichen Fahrspaß.

  • E1 Pre Senior
    Alle, die 1989 oder davor geboren sind, können sich in die E1 Pre Senior einschreiben. Die Klasse bleibt den Serienstartern vorbehalten.

  • E1 Senior
    Die E1 Senior beginnt ab Jahrgang 1984 sowie alle die davor geboren sind. Die Klasse ist exklusiv für Serienstarter.

  • E1 Super Senior *
    Alle Mountainbiker Jahrgang 1974 und älter können als Super Senior starten – auch Gaststarter!

  • E1 Woman *
    In der Klasse E1 Woman kämpfen Serienstarterinnen um so hohe Preisgelder wie die Pros. Gaststarterinnen sind ebenso willkommen.

  • E1 Woman Seniora *
    Für alle Starterinnen Jahrgang 1989 und älter die sich nicht mehr mit den „Jüngeren“ batteln wollen.

  • E1 Beginner
    Serienstarter mit keiner oder nur geringer Wettbewerbserfahrung können sich in der Klasse E1 Beginner einschreiben. Diese Klasse ist den wirklichen Einsteigern vorbehalten und der ideale Start Deiner Enduro-Karriere.

  • E1 Junior *
    Auch der Nachwuchs darf am regulären Enduro One Rennen teilnehmen. Dafür gibt es die E1 Junior für Serienstarter(innen) und Gäste der Geburtsjahre 2007 oder jünger.

  • E1 E-Bike *
    Mit Motor macht es mehr Spaß? Dann komm in die E1 E-Bike! Die technischen Voraussetzungen findest Du in der Ausschreibung. Gäste sind immer willkommen.

  • E1 E-Bike Senior *
    Für alle, auch Gaststarter, die mit Unterstützung unterwegs sind und Jahrgang 1984 oder älter sind.

  • E1 E-Bike Woman *
    Alle Damen und Mädels, die gerne mit dem E-Bike unterwegs sind, sind hier bestens aufgehoben. Natürlich auch für Gaststarterinnen.

  • E1 Guest *
    Für alle Fahrer- und Fahrerinnen, die nicht in den anderen für Gäste freigegebenen Klassen starten können oder wollen, gibt es weiterhin die "Gästeklasse" E1 Guest.

  • Eightshot Wild Childs U10 *
    Nachwuchsfahrer(innen) der Geburtsjahre 2016 und jünger

  • Eightshot Wild Childs U13 *
    Nachwuchsfahrer(innen) der Geburtsjahre 2013 bis 2016

  • Eightshot Wild Childs U16 *
    Nachwuchsfahrer(innen) der Geburtsjahre 2010 bis 2012

Alle ausgeschriebenen Klassen werden nur gewertet, wenn bis zum 01.04.2025 mindestens zehn bestätigte Serieneinschreibungen in der jeweiligen Klasse eingegangen sind. Ansonsten werden die dort gemeldeten Fahrer auf die entsprechenden anderen Klassen umgeschrieben.

Der Start in allen Klassen der Enduro One Serie ist lizenzfrei.

Ein Klassenwechsel während des Jahres ist nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. möglich. Die bis dahin erreichten Wertungspunkte verfallen, können also nicht in der neuen Klasse gewertet werden. Gehen in einer Klasse zu wenig Einschreibungen ein, behält sich die OAI e.V. vor, Klassen zusammenzufassen.


7. Auf und Abstiegsregelung
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich in die richtige Klasse einzustufen. Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, Fahrer vor oder während der Saison in andere Klassen auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse wiederherstellt. Top Fahrer der E1 Beginner der Vorsaison müssen sich eine neue Klasse suchen (Maßstab: Wer mindestens einmal auf Platz 1 bis 5 der Tageswertung eines Rennens war). Weitere Hochstufungen sind im Einzelfall möglich.


8. Punktevergabe bei der Enduro One Serie
Die Punktevergabe bei den Einzelveranstaltungen erfolgt in allen Klassen nach folgendem Modus:

Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte
1 30 7 17 13 11 19 5
2 25 8 16 14 10 20 4
3 22 9 15 15 9 21 3
4 20 10 14 16 8 22 2
5 19 11 13 17 7 23 1
6 18 12 12 18 6   

Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. Gaststarter werden bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte übergangen.

Bei Kürzung oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird diese nur dann in der Serienwertung gewertet, wenn mindestens 50 % der vorgesehenen Stages gefahren wurden.

Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die alle zu fahrenden Stages absolviert haben (ausgenommen hiervon ist der Prolog und die E-Bike-Stage).

Für die Meisterschaftswertung werden die jeweils wenigsten Eventpunkte eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen (ein Streichergebnis). Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig. Die Regelung für das Streichergebnis tritt nur bei mindestens vier stattgefundenen Veranstaltungen in Kraft.

Sollte eine Veranstaltung vorzeitig abgebrochen oder abgesagt werden und deshalb nicht gewertet werden können, so zählt dieser Lauf nicht als Streichergebnis.

Bei Punktegleichstand von Fahrern in der Serienwertung entscheidet die beste Eventplatzierung, bei weiterem Gleichstand die Zweitbeste usw. Herrscht dennoch Gleichstand entscheidet die Platzierung des letzten gefahrenen Rennens, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.


9. Training
Ein Training am Vortrag des Rennens ist mit dem Mountainbike nur auf den freigegebenen Strecken und nur zu den ausgeschriebenen Zeiten erlaubt. Unerlaubtes Training wird mit Disqualifikation bestraft.
Für das Training gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Training ist nur mit angebrachter Startnummer erlaubt
  • individuelle Starts möglich, keine feste Startzeiten/ Taktzeiten wie im Rennen; es darf kurz hintereinander gestartet werden
  • bei Rückstau an der Stageeinfahrt ist im Abstand von maximal 20 Sekunden in die Stage zu starten und wird durch einen Streckenposten angezeigt
  • kein Blockieren oder Stehenbleiben in der Stage, nach Sturz oder Stillstand ist die Stage sofort zu verlassen, bzw. weiterzufahren; es sei denn ein Verlassen der Stage ist wegen einer Verletzung nicht möglich
  • Hilfestellung leisten falls sich ein anderer Teilnehmer in Notlage befindet
  • die Besichtigung einer Stelle ist möglich, darf aber nur von außerhalb der Stagebegrenzung, oder Fahrspur (falls keine Begrenzung vorhanden) erfolgen und den Trainigsbetrieb nicht behindern
  • ein Hochschieben ist nur unmittelbar neben der Strecke erlaubt, ggf. ist dies nur an bestimmten Stellen erlaubt, bzw. verboten; diese werden im Briefing oder bei Stageeinfahrt vorher angekündigt
  • neben der Strecke darf nur geschoben werden, ein Fahren (Bergauf und Bergab) neben der Strecke wird mit Disqualifikation bestraft
  • bevor die Stage wieder betreten wird, sicherstellen dass kein Teilnehmer auf der Stage behindert wird und zügig weiterfahren
  • bei Verlassen oder Betreten der Stage ist darauf zu achten die Absperrung unbeschädigt zu lassen

Stages die nicht für das Training freigegeben sind dürfen weder zu Fuß betreten noch mit dem Bike befahren werden. Training unerlaubter Streckenteile bzw. außerhalb der Trainingszeiten kann mit Zeitstrafen bis hin zu Disqualifikationen bestraft werden.


10. Prolog
Bei jeder Veranstaltung wird am Vortag des Hauptrennens ein Prolog gefahren. Die Prologzeit fließt in die Gesamtwertung der Veranstaltung mit ein und ist gleichzeitig Grundlage für die Startaufstellung des Hauptrennens (Schnellster im Prolog = Erster Starter des Rennens usw.). Sollte ein Fahrer beim Prolog nicht teilnehmen, kann er am nächsten Tag trotzdem starten. Er wird dann in die letzte Startgruppe einsortiert. Zur Gesamtzeit wird die doppelte Zeit des Prologbesten seiner Klasse addiert. Fahrer mit einem schlechteren Ergebnis als die doppelte Zeit des Prologbesten ihrer Klasse, erhalten ebenfalls diese Referenzzeit.


11. E-Bike Stage
Für die Teilnehmer mit E-Bike gibt es zusätzlich zum normalen Prolog eine extra E-Bike-Stage, die auch Bergauf-Passagen beinhaltet. Diese Stage fließt in die Gesamtzeit des Wochenendes ein. Sollte ein Fahrer die Extra Stage nicht fahren, kann er am nächsten Tag trotzdem starten. Zur Gesamtzeit wird die doppelte Zeit des Besten der Spezialstage addiert. Fahrer mit einem schlechteren Ergebnis als die doppelte Zeit des Besten der Spezialstage, erhalten ebenfalls diese Referenzzeit.


12. Eightshot Wild Childs
Die Eightshot Wild Childs absolvieren auf einer verkürzten Strecke ein bis zwei altersgerechte Stages. Die Wertung erfolgt in drei Klassen (siehe 6. Klasseneinteilung).


13. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der Internetseite der Serie. Im Anschluss an jede Veranstaltung findet die Ehrung der Tagessieger statt. Die Sieger der Gesamtwertung der Enduro One Serie werden im Anschluss der letzten Veranstaltung geehrt. Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der jeweiligen Siegerehrung ausgegeben. Eine Nachsendung erfolgt nicht!


14. Startnummern
Die Verwendung der ausgegebenen Startnummer ist Pflicht. Diese muss vorne am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie darf nur entsprechend der vorgegebenen Form zugeschnitten werden. Bei Nichtbeachtung kann eine Zeitstrafe in Höhe von +30 s ausgesprochen werden. Zusätzliche Werbung auf den Startnummern ist in keinem Fall erlaubt.


15. Technische Bestimmungen und E-Bikes
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich und bestätigen dies automatisch mit der Abgabe der Nennung zu den jeweiligen Rennen. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Eine Veranstaltung ist mit einem Mountainbike zu fahren. Ein Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht zulässig. Der Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.

Für die E-Bike-Klasse gelten zudem weitere Bestimmungen. So dürfen ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt (Herstellerangabe) genutzt werden. Der Motor muss fest im Bike eingebaut sein und darf das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Der Akku darf während eines Renntages nicht getauscht oder geladen werden. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Die OAI e.V. übernimmt bei Schäden im Zuge Überprüfung keine Haftung. Jeder Teilnehmer stimmt der möglichen Kontrolle des E-Bikes und deren Risiken mit seiner Nennung zu und verzichtet auf jegliche Kostenersatzansprüche. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren besteht ausdrücklich nicht.


16. Schutzausrüstung
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., während der Wertungsprüfungen das Tragen eines Integralhelms (Fullface-Helm) sowie von Rücken-, Knie- und Ellbogenprotektoren. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.


17. Einsprüche
Die OAI e.V. verfügt über die alleinige Sporthoheit der Serie und der einzelnen Veranstaltungen. Die OAI e.V. kann diese Sporthoheit zeitweise und räumlich an Dritte (insbesondere Veranstalter) weitergeben. Die Weitergabe hat schriftlich zu erfolgen. Einsprüche gegen das Tagesergebnis, Disqualifikationen oder Zeitstrafen sowie das Anzeigen von Regelverstößen sind schriftlich innerhalb von 60 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse an die Rennleitung zu richten. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Sollte dem Protest stattgegeben werden, wird die Gebühr erstattet.


18. Strecken
Die Strecken sind mit Pfeilen und Absperrband markiert. Sie werden erst nach dem Prolog vollständig bekannt gegeben.

Der Start einer Stage erfolgt aus dem Stand ab der Linie. Vorheriges Schwungholen ist verboten und kann bei Missachtung zu Zeitstrafen führen.

Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt (z.B. nach einem Sturz oder Defekt), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.

Ein Verstoß oder jegliche andere versuchte Vorteilnahme führt zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie. Es ist Aufgabe des betreuenden Personals des Veranstalters, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und ggf. Sanktionen zu verhängen.

Auf den Transferetappen außerhalb der Wertungsprüfungen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer und haben sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten. Die ausgeschriebenen Verbindungsetappen sind unbedingt in voller Länge zu absolvieren. Alternative Wege und Abkürzen sind nicht erlaubt.


19. Start- und Rennablauf
Der Start erfolgt nach dem Ergebnis des Prologs. Die Reihenfolge sowie die Startzeiten werden rechtzeitig vor dem ersten Start bekannt gegeben. Versäumt ein Teilnehmer seinen Start, kann er eine Zeitstrafe erhalten.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf feste Startabstände an den Stages vorzugeben. Andernfalls sind die Fahrer selbst für einen ausreichenden Abstand zueinander verantwortlich.

Für die Gesamtstrecke (Wertungsprüfungen + Transferetappen) gilt ein großzügiges Zeitlimit, innerhalb dessen die Starter das Ziel erreichen müssen, um gewertet zu werden. Eine Überschreitung der erlaubten Transferzeit wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Alle Zeitlimits werden spätestens bei Bekanntgabe der Strecke kommuniziert.

Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden.


20. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt über ein Transpondersystem. Jeder Teilnehmer trägt einen Transponder mit sich, auf dem jeweils zu Beginn und am Ende einer Wertungsprüfung ein Zeitsignal geschrieben wird. Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe gegen Entrichtung des Pfandes ausgegeben und ist sichtbar am Handgelenk zu befestigen. Im Ziel wird der Transponder direkt gegen Pfandrückgabe zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird der Teilnehmer nicht gewertet und das Pfand wird einbehalten.


21. Tageswertung
Die Gesamtzeit ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Wertungsprüfungen (inkl. Prolog). Die Transferetappen werden dabei nicht berücksichtigt, alle Strafzeiten addiert. Nur Teilnehmer, die sämtliche Wertungsprüfungen vollständig, ohne fremde Hilfe und innerhalb des Zeitlimits absolviert haben, kommen in die Tageswertung (Ausnahme: Prolog).

Fahrer, die durch unsportliches Verhalten oder grobe Regelverstöße aufgefallen sind, können durch die Rennleitung aus der Wertung und dem Rennen genommen werden. Die Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.


22. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärmes, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.


23. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/ BABOONS-Veranstaltungen einverstanden (einzusehen unter www.offroad-association.org).


24. Sicherheitshinweise
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt.

Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus.

In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.


25. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung ist ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder von ihm beauftragte Personen.


26. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber

  • dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
  • den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
  • der OAI e.V., deren Beauftragten und Helfern
  • dem Promoter BABOONS, dessen Beauftragten und Helfern.

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.

Minderjährige Teilnehmer benötigen für eine Teilnahme die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der Enduro One Serie gilt deutsches Recht.

Weißenburg, April 2025

OAI e.V.

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