Präambel
Aufgrund der Corona-Pandemie werden die im Kalenderjahr 2021 stattfindenden Veranstaltungen zur Enduro One Serie nicht als geschlossene Rennserie gewertet. Die besondere Lage macht es erforderlich, ein/e angepasste/s Ausschreibung/Reglement und Rahmenbedingungen zu den Veranstaltungen für das Wettkampfjahr 2021 festzulegen.
Die OAI e.V. als Sporthoheit, Promoter BABOONS und die örtlichen Veranstalter versuchen alles in ihrer Macht Stehende, dass die hier aufgezeigten Regularien und Verhaltensmaßnahmen auch im Wettkampf umgesetzt werden. Die Saison 2020 hat uns allerdings gezeigt, dass nicht vorhersehbare Ereignisse – wie die Corona-Pandemie – einzelne Rennen und sogar eine komplette Sportsaison beeinflussen können. Insofern ist es auch 2021 möglich, dass einzelne Wettbewerbe oder auch die ganze Serie von nötigen Änderungen oder Einschränkungen betroffen sind. OAI e.V., Promoter BABOONS und die Veranstalter werden alles dafür tun, damit wir unseren Sport ausüben können. Falls es nötig sein sollte, sind auch Änderungen im Reglement denkbar, die dann im Sinne des Sports erfolgen und vorher kommuniziert werden.
1. Grundlagen
Die Enduro One wird 2021 aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona Problematik nicht als Serie stattfinden! Stattdessen sind mehrere Einzelevents geplant. Jede Veranstaltung beinhaltet verschiedene Wertungsprüfungen (Stages). Das Profil der Veranstaltungen spiegelt die Idee des Mountainbikens in seinen Grundzügen wider.
2. Veranstaltungen
Orte und Termine der Enduro One Events 2021 werden auf der Internetseite www.enduro-one.com veröffentlicht (Änderungen vorbehalten). Die einzelnen Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Jede einzelne ist finanziell, juristisch und sportlich unabhängig.
3. Serieneinschreibung
Entfällt
4. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngebühr
Die Nennung (Anmeldung) für die Einzelevents ist unter www.enduro-one.com möglich.
Die Nennung ist erst mit Zahlungseingang bei der OAI e.V. bestätigt. Bei Zahlungsmethode „Überweisung“ bitte Banktransferzeiten beachten! Anfallende Gebühren für den Zahlungsverkehr trägt in jedem Fall der Teilnehmer.
Die Starterlisten werden unter www.enduro-one.com veröffentlicht und laufend aktualisiert. Alle auf der Starterliste aufgeführten Teilnehmer sind zum jeweiligen Event startberechtigt. Eine weitere Bestätigung wird nicht versandt.
Nenngebühr für jede einzelne Veranstaltung bei fristgerechter Nennung:
- Fahrer/innen (volljährig): 65,00 Euro
- Fahrer/innen (minderjährig): 55,00 Euro
- Wild Childs (minderjährig): 25,00 Euro
Die Nachnenngebühr für Nachmeldungen direkt vor Ort beträgt 10,00 Euro.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten:
- Absage bis Nennungsschluss: 10,00 Euro
- Absage nach Nennungsschluss: 20,00 Euro
Absagen werden ausschließlich über das Online-Abmeldeformular unter www.enduro-one.com und nur bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung akzeptiert.
Achtung: Die Starterlisten unter www.enduro-one.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!
Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters vor dem Beginn der Veranstaltung abgesagt (höhere Gewalt, Behördliche Anordnung o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren (Nenngelder) bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen. Als „Absage“ gilt, wenn die Veranstaltung noch nicht aufgebaut ist und das erste Rennen noch nicht begonnen hat.
Wird eine Veranstaltung abgebrochen (höhere Gewalt, Rennunfälle o.ä.), dann kann der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI und dem Promotor geltend machen. Als „Abbruch“ gilt, wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat, der Setup aufgebaut ist und die ersten Fahrer auf der Strecke sind. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine erfolgreiche Nennung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung und muss pro Veranstaltung bei Abholung der Startunterlagen abgegeben werden.
5. Ummeldungen
Ummeldungen müssen per Kontaktformular bis zum jeweiligen Nennungsschluss beantragt werden.
6. Klasseneinteilung
Es sind folgende Klassen ausgeschrieben:
- E1 Pro
Fahrer(innen) mit großem Fahrvermögen und -erfahrung - E1 Sport
Fahrer(innen) mit guten Fahrvermögen und- erfahrung - E1 Pre Senior
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 1991 oder älter - E1 Senior
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 1986 oder älter - E1 Super Senior
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 1976 oder älter - E1 Woman
Fahrerinnen - E1 Beginner
Fahrer(innen) mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung - E1 Junior
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 2003 oder jünger - E1 E-Bike
Fahrer(innen) mit Pedelecs (vgl. hierzu die technischen Voraussetzungen) - E1 Wild Childs U10
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 2012 oder jünger - E1 Wild Childs U13
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 2009 bis 2011 - E1 Wild Childs U16
Fahrer(innen) der Geburtsjahre 2006 bis 2008
Der Start in allen Klassen bei den Enduro One Veranstaltungen ist lizenzfrei.
7. Auf und Abstiegsregelung
Entfällt.
8. Punktevergabe bei der Enduro One Serie
Entfällt
9. Prolog
Bei jeder Veranstaltung wird im Vorfeld des Hauptrennens ein Prolog gefahren. Die Prologzeit fließt in die Gesamtwertung der Veranstaltung mit ein und ist gleichzeitig Grundlage für die Startaufstellung des Hauptrennens (Schnellster im Prolog = Erster Starter des Hauptrennens usw.). Sollte ein Fahrer beim Prolog nicht teilnehmen, kann er am nächsten Tag trotzdem starten. Er wird dann in die letzte Startgruppe einsortiert. Zur Gesamtzeit wird die doppelte Zeit des Prologbesten seiner Klasse addiert. Fahrer mit einem schlechteren Ergebnis als die doppelte Zeit des Prologbesten ihrer Klasse, erhalten ebenfalls diese Referenzzeit.
Für Teilnehmer der Klasse E1 E-Bike gibt es zusätzlich zum normalen Prolog eine Extra Stage (s.o.). Für diese Stage gibt es eine Tageswertung pro Rennwochenende. Diese Stage fließt nicht (!) in die Gesamtzeit des Wochenendes ein.
10. E1 Wild Childs
Die E1 Wild Childs absolvieren auf einer verkürzten Strecke ein bis zwei altersgerechte Stages. Die Wertung erfolgt in drei Klassen (siehe Klasseneinteilung). Die Teilnahme ist nur Fahrern der entsprechenden Altersgruppen erlaubt, die nicht am regulären Enduro One Rennen teilnehmen. Ein Doppelstart ist nicht möglich.
11. Siegprämien
Im Anschluss an jede Veranstaltung findet die Ehrung der Tagessieger statt. Achtung: Alle Sachpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der jeweiligen Siegerehrung ausgegeben. Eine Nachsendung erfolgt nicht!
12. Startnummern
Die Verwendung der ausgegebenen Startnummer ist Pflicht. Diese muss vorne am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie darf nur entsprechend der vorgegebenen Form zugeschnitten werden. Eine zusätzliche Werbung auf den Startnummern ist in keinem Fall erlaubt.
13. Technische Bestimmungen und E-Bikes
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich und bestätigen dies automatisch mit der Abgabe der Nennung zu den jeweiligen Rennen. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Eine Veranstaltung ist mit einem Mountainbike zu fahren. Ein Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht zulässig. Der Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
Für die E-Bike-Klasse gelten zudem weitere Bestimmungen. So dürfen ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt (Herstellerangabe) genutzt werden. Der Motor muss fest im Bike eingebaut sein und darf das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Der Akku darf während eines Renntages nicht getauscht oder geladen werden. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren besteht ausdrücklich nicht.
14. Schutzausrüstung
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., während der Wertungsprüfungen einen Integralhelm (Fullface-Helm) sowie Rücken-, Knie- und Ellbogenprotektoren zu tragen. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.
15. Strecken
Die Strecken sind mit Pfeilen und Absperrband markiert. Sie werden erst nach dem Prolog vollständig bekannt gegeben. Ein Training am Vortrag des Rennens ist mit dem Mountainbike nur auf den freigegebenen Strecken und nur zu den ausgeschriebenen Zeiten erlaubt. Unerlaubtes Training wird mit Disqualifikation bestraft.
Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt (z.B. nach einem Sturz oder Defekt), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.
Ein Verstoß oder jegliche andere versuchte Vorteilnahme führt zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie. Es ist Aufgabe des betreuenden Personals des Veranstalters, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und ggf. Sanktionen zu verhängen.
Auf den Transferetappen außerhalb der Wertungsprüfungen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer und haben sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten. Die ausgeschriebenen Verbindungsetappen sind unbedingt in voller Länge zu absolvieren. Alternative Wege und Abkürzungen sind nicht erlaubt.
16. Start- und Rennablauf
Der Start zum Hauptrennen erfolgt nach dem Ergebnis des Prologs. Die Reihenfolge sowie die Startzeiten werden rechtzeitig vor dem ersten Start bekannt gegeben. Für die einzelnen Stages gibt der Veranstalter bei Bedarf feste Startzeiten vor. Es gilt ein großzügiges Zeitlimit für die Gesamtstrecke (Wertungsprüfungen + Transferetappen), innerhalb dessen die Starter das Ziel erreichen müssen, um gewertet zu werden. Eine Überschreitung der erlaubten Transferzeit wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Alle Zeitlimits werden vor Ort mitgeteilt.
17. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt über ein Transpondersystem. Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe gegen Entrichtung des Pfandes ausgegeben und ist sichtbar am Handgelenk zu befestigen. Im Ziel wird der Transponder direkt gegen Pfandrückgabe zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird der Teilnehmer nicht gewertet und das Pfand wird einbehalten.
18. Tageswertung
Die Gesamtzeit ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Wertungsprüfungen (inkl. Prolog). Die Transferetappen werden dabei nicht berücksichtigt, alle Strafzeiten addiert. Nur Teilnehmer, die sämtliche Wertungsprüfungen vollständig, ohne fremde Hilfe und innerhalb des Zeitlimits absolviert haben, kommen in die Tageswertung (Ausnahme: Prolog).
Fahrer, die durch unsportliches Verhalten oder grobe Regelverstöße aufgefallen sind, können durch die Rennleitung aus der Wertung und dem Rennen genommen werden. Die Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt beim Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.
19. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.
20. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/ BABOONS-Veranstaltungen einverstanden (einzusehen unter www.offroad-association.org).
21. Sicherheitshinweise
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt.
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern werden in den Teilnehmerinfos sowie vor Ort bekanntgegeben.
In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.
22. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung sind ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder von ihm beauftragte Personen.
23. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
- dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
- den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- der OAI e.V., deren Beauftragten und Helfern
- dem Promoter BABOONS, dessen Beauftragten und Helfern.
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.
Minderjährige Teilnehmer benötigen für eine Teilnahme die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der Enduro One Serie gilt deutsches Recht.
Weißenburg, August 2021
OAI e.V.
(Änderungen vorbehalten)