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1. Grundlagen
Die KENDA Enduro One Serie 2020 wird von der OAI e.V. international und lizenzfrei ausgeschriebenen. Die Serie besteht aus mehreren lizenzfreien Mountainbike-Veranstaltungen. Jede Veranstaltung beinhaltet verschiedene Wertungsprüfungen (Stages). Das Profil der Veranstaltungen spiegelt die Idee des Mountainbikens in seinen Grundzügen wider.

2. Veranstaltungen
Orte und Termine der KENDA Enduro One Serie 2020 werden auf der Internetseite www.enduro-one.com veröffentlicht (Änderungen vorbehalten). Die einzelnen Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Jede einzelne ist finanziell, juristisch und sportlich unabhängig.

3. Serieneinschreibung
Neben der Möglichkeit, bei einzelnen Rennen als Gast zu starten, bietet KENDA Enduro One die Möglichkeit der Einschreibung für die Serie. Damit sind Vorteile für die Teilnehmer verbunden (s.u.). Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist.

Gebühren der einmaligen Einschreibung in die Serie 2020:

  • Volljährige: 55 Euro (Premium 65 Euro, Details s.u.)
  • Minderjährige: 40 Euro (Premium 50 Euro)
  • Wild Childs: 30 Euro (Premium 40 Euro)

Die Vorteile der Serieneinschreibung:

  • Serienwertung mit der Chance auf Pokale und Prämien
  • Ein Streichergebnis (= eine Rennwertung oder Nichtteilnahme) für die Serienwertung
  • Chance auf Geldpreise in der Tageswertung
  • Garantierter Startplatz für alle Rennen der Serie bis zum offiziellen Nennungsschluss Vereinfachtes Handling und Meldewesen zu den einzelnen Rennen
  • Vollständige Auswahl bei den Wertungsklassen (nach Fahrlevel, Alter und Geschlecht)
  • Vergünstigte Startgebühr bei den einzelnen Rennen (25 Euro Ersparnis pro Rennen)
  • Chance auf den Breitensportpreis am Ende der Saison
  • Optional: Premiumeinschreibung gegen den Aufpreis von 10 Euro (weitere Vorteile z.B. persönliches Profilbild auf der Internetseite)
  • Optional: Offizielles Serienshirt zum Vorzugspreis

Die Einschreibung ist nur online möglich unter www.enduro-one.com. Sollte die KENDA Enduro One Serie 2020 nicht stattfinden, erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zurück. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Einschreibegebühr.

4. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngebühr
Unabhängig von der Serieneinschreibung sind jeweils separate Nennungen zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind ebenfalls unter www.enduro-one.com möglich.

Eingeschriebene Serienstarter haben bei jeder Einzelveranstaltung einen garantierten Startplatz, sofern sie rechtzeitig bis zum offiziellen Nennungsschluss nennen. Die Öffnung der Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen für Serienstarter und nicht eingeschriebene Starter (Gaststarter) wird unter www.enduro-one.com bekannt gegeben. Während Serienstarter die Nennmöglichkeit bis zum Nennungsschluss gesichert haben, behält sich die OAI e.V. vor, einzelne Klassen für nicht eingeschriebene Fahrer bereits vorzeitig zu schließen. Die Nennung ist erst mit Zahlungseingang bei der OAI e.V. bestätigt. Bei Zahlungsmethode Überweisung bitte Banktransferzeiten beachten! Anfallende Gebühren für den Zahlungsverkehr trägt in jedem Fall der Teilnehmer.

Die Starterlisten werden unter www.enduro-one.com veröffentlicht und laufend aktualisiert. Alle auf der Starterliste aufgeführten Teilnehmer sind zum jeweiligen Event startberechtigt. Eine weitere Bestätigung wird nicht versandt.

Nenngebühr für jede einzelne Veranstaltung bei fristgerechter Nennung:

  • Eingeschriebene Fahrer (Serienstarter; volljährig): 35 Euro
  • Eingeschriebene Fahrer (Serienstarter; minderjährig): 25 Euro
  • Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, volljährig): 60 Euro
  • Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, minderjährig): 50 Euro
  • Eingeschriebene Wild Childs (Serienstarter; minderjährig): 10 Euro
  • Nicht eingeschriebene Wild Childs (Gaststarter; minderjährig): 25 Euro

Nach Nennungsschluss fällt eine Nachnenngebühr von 5 Euro an.

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine erfolgreiche Einschreibung und Nennung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung und muss pro Veranstaltung bei Abholung der Startunterlagen abgegeben werden.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Dies gilt auch bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt. Bei einer Absage seitens des Teilnehmers ist eine Rückerstattung nur möglich, sofern die Geld-zurück-Garantie (siehe 5.) gebucht ist. Die Nennung ist nur im Rahmen der unter 6. genannten Voraussetzungen übertragbar (Ummeldung). Gibt ein Teilnehmer seine Startunterlagen ohne Ummeldung an einen Dritten weiter, folgt die Disqualifikation bzw. Streichung aus der Serie.

5. Geld-zurück-Garantie
Bei der Nennung zu den Einzelveranstaltung hat der Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, die Nenngebühr gegen 5 Euro zu abzusichern. Damit wird bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft die Nenngebühr zu 100% erstattet. Bei Eintreten eines solchen Falles ist eine offizielle Bestätigung (ärztliches Attest) bis zum Start bei der OAI e.V. einzureichen.

6. Ummeldungen
Ummeldungen müssen per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) möglichst bis zum jeweiligen Nennungsschluss beantragt werden. Die Nennung eines Serienstarters kann nur auf einen Serienstarter umgemeldet werden, nicht auf einen Gaststarter. Unter dieser Voraussetzung sind Ummeldungen auf eine andere Person gegen die Ummeldegebühr von 5 Euro plus möglicher Differenzgebühren möglich. Ummeldungen auf ein kommendes Event der gleichen Saison sind ausschließlich bis zum Nennungsschluss ebenfalls gegen die Ummeldegebühr von 5 Euro möglich. Die Geld-zurück-Garantie (siehe 5.) sichert die Nenngebühr auch bei kurzfristigen Ausfällen ab.

7. Klasseneinteilung
Es sind folgende Klassen ausgeschrieben:

  • E1 Pro
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) mit großem Fahrvermögen und -erfahrung
  • E1 Sport
    Nur eingeschriebene Fahrer(innen)
  • E1 Pre Senior
    Nur eingeschriebene Fahrer(innen) der Geburtsjahre 1990 oder älter
  • E1 Senior
    Nur eingeschriebene Fahrer(innen) der Geburtsjahre 1985 oder älter
  • E1 Super Senior
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) der Geburtsjahre 1975 oder älter
  • E1 Woman
    Eingeschriebene Fahrerinnen und Gastfahrerinnen
  • E1 Beginner
    Nur eingeschriebene Fahrer(innen) mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung
  • E1 Junior
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) der Geburtsjahre 2002 oder jünger
  • E1 E-Bike
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) mit Pedelecs (vgl. hierzu die technischen Voraussetzungen)
  • E1 Guest
    Alle Fahrer(innen), die nicht in den anderen für Gaststarter freigegebenen Klassen starten können/ wollen
  • E1 Wild Childs U10
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) der Geburtsjahre 2011 oder jünger
  • E1 Wild Childs U13
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) der Geburtsjahre 2008 bis 2010
  • E1 Wild Childs U16
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) der Geburtsjahre 2005 bis 2007

Der Start in allen Klassen der KENDA Enduro One Serie ist lizenzfrei.

Ein Klassenwechsel während des Jahres ist nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. möglich. Die bis dahin erreichten Wertungspunkte verfallen, können also nicht in der neuen Klasse gewertet werden. Gehen in einer Klasse zu wenig Einschreibungen ein, behält sich die OAI e.V. vor, Klassen zusammenzufassen.

8. Auf und Abstiegsregelung
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich in die richtige Klasse einzustufen. Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, Fahrer vor oder während der Saison in andere Klassen auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse wiederherstellt. Top Fahrer der E1 Beginner der Vorsaison müssen sich eine neue Klasse suchen (Maßstab: Wer mindestens einmal auf Platz 1 bis 5 der Tageswertung eines Rennens war). Weitere Hochstufungen sind im Einzelfall möglich.

9. Punktevergabe bei der KENDA Enduro One Serie
Die Punktevergabe bei den Einzelveranstaltungen erfolgt in allen Klassen nach folgendem Modus:

Platz

Punkte

Platz

Punkte

Platz

Punkte

Platz

Punkte

1

30

7

17

13

11

19

5

2

25

8

16

14

10

20

4

3

22

9

15

15

9

21

3

4

20

10

14

16

8

22

2

5

19

11

13

17

7

23

1

6

18

12

12

18

6

  

Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. Gaststarter werden bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte übergangen.

Bei Kürzung oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird diese nur dann in der Serienwertung gewertet, wenn mindestens 50 % der vorgesehenen Stages gefahren wurden.

Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die alle zu fahrenden Stages absolviert haben (ausgenommen hiervon ist der Prolog und die E-Bike-Stage; siehe 9.).

Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Wochenendergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen (ein Streichergebnis). Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig.

Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so zählt dieser Lauf nicht als Streichergebnis.

Bei Punktegleichstand von Fahrern in der Serienwertung entscheidet das beste Einzelergebnis, bei weiterem Gleichstand das zweitbeste usw. Herrscht dennoch Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Rennens, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.

Für die Klasse E1 E-Bike werden auf einer Extra Stage zusätzliche Punkte vergeben, die zu o.s. Punkten addiert werden. Der Sieger der E-Bike Stage bekommt 5 Meisterschaftspunkte. Die Punkte für die weiteren Platzierten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Teilnehmer, die bei der E-Bike-Stage nicht antreten oder nicht ins Ziel kommen, erhalten 0 Punkte.

Platz

Punkte

1

5

2

4

3

3

4

2

Ab 5

je 1

10. Prolog
Bei jeder Veranstaltung wird im Vorfeld des Hauptrennens ein Prolog gefahren. Die Prologzeit fließt in die Gesamtwertung der Veranstaltung mit ein und ist gleichzeitig Grundlage für die Startaufstellung des Hauptrennens (Schnellster im Prolog = Erster Starter des Hauptrennens usw.). Sollte ein Fahrer beim Prolog nicht teilnehmen, kann er am nächsten Tag trotzdem starten. Er wird dann in die letzte Startgruppe einsortiert. Zur Gesamtzeit wird die doppelte Zeit des Prologbesten seiner Klasse addiert. Fahrer mit einem schlechteren Ergebnis als die doppelte Zeit des Prologbesten ihrer Klasse, erhalten ebenfalls diese Referenzzeit.

Für Teilnehmer der Klasse E1 E-Bike gibt es zusätzlich zum normalen Prolog eine Extra Stage (s.o.). Für diese Stage gibt es eine Tageswertung pro Rennwochenende. Diese Stage fließt nicht (!) in die Gesamtzeit des Wochenendes ein. Allerdings können die Teilnehmer bei dieser Stage weitere Zusatzpunkte für die Meisterschaft sammeln. Mehr Infos unter 9. Punktevergabe.

11. E1 Wild Childs
Die E1 Wild Childs absolvieren auf einer verkürzten Strecke ein bis zwei altersgerechte Stages. Die Wertung erfolgt in drei Klassen (siehe 7. Klasseneinteilung). Die Teilnahme ist nur Fahrern der entsprechenden Altersgruppen erlaubt, die nicht am regulären KENDA Enduro One Rennen teilnehmen. Ein Doppelstart ist nicht möglich.

12. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt unter www.enduro-one.com. Im Anschluss an jede Veranstaltung findet die Ehrung der Tagessieger statt. Die Sieger der Gesamtwertung der KENDA Enduro One Serie werden im Anschluss der letzten Veranstaltung geehrt. Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der jeweiligen Siegerehrung ausgegeben. Eine Nachsendung erfolgt nicht!

13. Startnummern
Die Verwendung der ausgegebenen Startnummer ist Pflicht. Diese muss vorne am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie darf nur entsprechend der vorgegebenen Form zugeschnitten werden. Eine zusätzliche Werbung auf den Startnummern ist in keinem Fall erlaubt.

14. Technische Bestimmungen und E-Bikes
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich und bestätigen dies automatisch mit der Abgabe der Nennung zu den jeweiligen Rennen. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Eine Veranstaltung ist mit einem Mountainbike zu fahren. Ein Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht zulässig. Der Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.

Für die E-Bike-Klasse gelten zudem weitere Bestimmungen. So dürfen ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt (Herstellerangabe) genutzt werden. Der Motor muss fest im Bike eingebaut sein und darf das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Der Akku darf während eines Renntages nicht getauscht oder geladen werden. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren besteht ausdrücklich nicht.

15. Schutzausrüstung
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., während der Wertungsprüfungen einen Integralhelm (Fullface-Helm) sowie Rücken-, Knie- und Ellbogenprotektoren zu tragen. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.

16. Einsprüche
Die OAI e.V. verfügt über die alleinige Sporthoheit der Serie und der einzelnen Veranstaltungen. Die OAI e.V. kann diese Sporthoheit zeitweise und räumlich an Dritte (insbesondere Veranstalter) weitergeben. Die Weitergabe hat schriftlich zu erfolgen. Einsprüche gegen das Tagesergebnis, Disqualifikationen oder Zeitstrafen sowie das Anzeigen von Regelverstößen sind schriftlich innerhalb von 60 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse an die Rennleitung zu richten. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Sollte dem Protest stattgegeben werden, wird die Gebühr erstattet.

17. Strecken
Die Strecken sind mit Pfeilen und Absperrband markiert. Sie werden erst nach dem Prolog vollständig bekannt gegeben. Ein Training am Vortrag des Rennens ist mit dem Mountainbike nur auf den freigegebenen Strecken und nur zu den ausgeschriebenen Zeiten erlaubt. Unerlaubtes Training wird mit Disqualifikation bestraft.

Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt (z.B. nach einem Sturz oder Defekt), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.

Ein Verstoß oder jegliche andere versuchte Vorteilnahme führt zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie. Es ist Aufgabe des betreuenden Personals des Veranstalters, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und ggf. Sanktionen zu verhängen.

Auf den Transferetappen außerhalb der Wertungsprüfungen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer und haben sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten. Die ausgeschriebenen Verbindungsetappen sind unbedingt in voller Länge zu absolvieren. Alternative Wege und Abkürzungen sind nicht erlaubt.

18. Start- und Rennablauf
Der Start zum Hauptrennen erfolgt nach dem Ergebnis des Prologs (siehe 10.). Die Reihenfolge sowie die Startzeiten werden rechtzeitig vor dem ersten Start bekannt gegeben. Für die einzelnen Stages gibt der Veranstalter bei Bedarf feste Startzeiten vor. Es gilt ein großzügiges Zeitlimit für die Gesamtstrecke (Wertungsprüfungen + Transferetappen), innerhalb dessen die Starter das Ziel erreichen müssen, um gewertet zu werden. Eine Überschreitung der erlaubten Transferzeit wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Alle Zeitlimits werden vor Ort mitgeteilt.

19. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt über ein Transpondersystem. Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe gegen Entrichtung des Pfandes ausgegeben und ist sichtbar am Handgelenk zu befestigen. Im Ziel wird der Transponder direkt gegen Pfandrückgabe zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird der Teilnehmer nicht gewertet und das Pfand wird einbehalten.

20. Tageswertung
Die Gesamtzeit ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Wertungsprüfungen (inkl. Prolog). Die Transferetappen werden dabei nicht berücksichtigt, alle Strafzeiten addiert. Nur Teilnehmer, die sämtliche Wertungsprüfungen vollständig, ohne fremde Hilfe und innerhalb des Zeitlimits absolviert haben, kommen in die Tageswertung (Ausnahme: Prolog).

Fahrer, die durch unsportliches Verhalten oder grobe Regelverstöße aufgefallen sind, können durch die Rennleitung aus der Wertung und dem Rennen genommen werden. Die Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.

21. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärms, offenem Feuers usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.

22. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/ BABOONS-Veranstaltungen einverstanden (einzusehen unter www.offroad-association.org).

23. Sicherheitshinweise
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt. Die OAI e.V. bietet eine solche Versicherung im Rahmen der Online-Nennung kostengünstig an.

Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern werden in den Teilnehmerinfos sowie vor Ort bekanntgegeben.

In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.

24. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung sind ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder von ihm beauftragte Personen.

25. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber

  • dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
  • den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
  • der OAI e.V., deren Beauftragten und Helfern
  • dem Promoter BABOONS, dessen Beauftragten und Helfern.

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.

Minderjährige Teilnehmer benötigen für eine Teilnahme die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der KENDA Enduro One Serie gilt deutsches Recht.

Weißenburg, Dezember 2019

OAI e.V.

 

(Änderungen vorbehalten)

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